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   BPatG, 06.12.2011 - 27 W (pat) 1/11   

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https://dejure.org/2011,27174
BPatG, 06.12.2011 - 27 W (pat) 1/11 (https://dejure.org/2011,27174)
BPatG, Entscheidung vom 06.12.2011 - 27 W (pat) 1/11 (https://dejure.org/2011,27174)
BPatG, Entscheidung vom 06. Dezember 2011 - 27 W (pat) 1/11 (https://dejure.org/2011,27174)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "PLAYERS" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Anmeldung der Wortmarke "PLAYERS" für Dienstleistungen einer Schauspieleragentur oder einer Werbeagentur wegen fehlender Unterscheidungskraft

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "PLAYERS" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "PLAYERS" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft - keine Verkehrsdurchsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.12.2011 - 27 W (pat) 1/11
    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob der entsprechende Begriff allgemein verständlich ist, ob ihn eine große oder geringe Zahl von Unternehmen zur freien Verwendung benötigt und ob die Merkmale der Dienstleistungen, die beschrieben werden können, wirtschaftlich wesentlich oder nebensächlich sind (vgl. EuGH GRUR Int. 2004, 500, Rn. 77, 58, 102 - Postkantoor).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 06.12.2011 - 27 W (pat) 1/11
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Dienstleistungen zum anderen im Hinblick auf das beteiligte Publikum zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 06.12.2011 - 27 W (pat) 1/11
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen, von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 06.12.2011 - 27 W (pat) 1/11
    Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen, von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH GRUR 2009, 949, Rn. 28 - My World).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 06.12.2011 - 27 W (pat) 1/11
    Niemand kann sich auf eine fehlerhafte Rechtsanwendung zugunsten eines anderen berufen, um eine identische Entscheidung zu erlangen (EuGH GRUR 2009, 667, 668 Rn. 18 - Volks.Handy, Volks.Camcorder, Volks.Kredit und Schwabenpost).
  • BPatG, 10.01.2007 - 29 W (pat) 43/04
    Auszug aus BPatG, 06.12.2011 - 27 W (pat) 1/11
    Dies setzt aber voraus, dass sich die bisherige Amtspraxis als willkürlich herausstellt und nicht erkennen lässt, welche der vorangegangenen Entscheidungen rechtmäßig und welche rechtswidrig waren (BPatG, Beschluss vom 10. Januar 2007, Az.: 29 W (pat) 43/04, BeckRS 2007, 12252 - print24).
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